Feuerwerke dürfen seit 2011 nur noch durch Pyrotechniker gezündet werden

Im gesamten Land Thüringen so wie in vielen Kreisen und Städten im gesamten Bundes-gebiet werden seit dem 23.05.2011
keine Genehmigungen für Hochzeitsfeuerwerke, Geburtstagsfeuerwerke <90., Feuerwerke zu Firmenjubiläen <50 o.ä. an Privatpersonen mehr erteilt.
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Unter das ganzjährige Abbrennverbot fallen auch die "Feuerwerke zum Selbstabbrennen", welche im Internet angeboten werden. Werden Feuerwerkskörper von Nichtpyrotechnikern gezündet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit bzw. sogar Straftat dar, die mit Bußgeldern bis 50.000 Euro oder mit Haftstrafen geahndet werden kann!

Als
Pyrotechnik-Unternehmen besitzen wir die Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgestz und die Befähigung nach §20 Sprengstoffgesetz, Feuerwerke aller Kategorien (früher Klassen) in ganz Deutschland abzubrennen.



Das Erlebnis Großfeuerwerk

Viele Anbieter verschießen aus reinen Preisgründen Silvester-Feuerwerksartikel (Kat. F2). Um Ihnen jedoch zu Ihrer Feier ein besonderes Feuerwerks-Erlebnis zu verschaffen, arbeiten wir mit Feuerwerkskörpern der Kat. F4 (Großfeuerwerk). Aufstiegshöhe, Produktvielfalt, Farbbrillianz und Effektauswahl sind dabei um ein Vielfaches größer.

Ein Großfeuerwerk lässt sich dabei dennoch ähnlich preiswert gestalten wie ein Feuerwerk der Kat. F2. Lassen Sie sich nicht zum billigsten Angebot hinreißen. Überzeugen Sie sich von unserem ausgezeichneten Preis - Leistungsverhältnis. Ihre Gäste und Sie selbst wollen ja nach dem Feuerwerk lieber sagen: "das war das Tollste, was wir bisher gesehen haben" und nicht: "war ja ganz o.k.", oder?

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Aufbaubeispiel eines Großfeuerwerkes: